Kanzleiprofil

Unsere Kanzlei ist auf die anwaltliche Betreuung in allen Fragen des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts ausgerichtet und im gesamten Rhein-Main-Gebiet tätig. Die Kanzlei befindet sich inmitten der Wiesbadener Innenstadt. Parkmöglichkeiten bestehen entweder auf der Rheinstrasse oder im gegenüber gelegenen Parkhaus Rhein-Main-Hallen. Wir vertreten Sie u.a. in den folgenden Angelegenheiten:

  • Verkehrsunfallsachen
    Komplette Unfallabwicklung, Schadensersatz, Schmerzensgeld usw.,
    auch Unfallabwicklung im EU-Ausland
  • Bußgeldsachen
    z.B. Geschwindigkeits-, Park-, Abstands- und Handyverstösse
  • Verkehrsstrafsachen
    Alkohol-/Drogenfahrten, Unfallflucht, Nötigung usw.
  • Führerscheinentzug
  • Probleme rund um den Kfz-Kauf
    Gewährleistung, Garantie usw.

 

Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir sorgen darür, dass Sie als Verkehrsunfallgeschädigter mindestens das bekommen, was Ihnen zusteht - und manchmal auch ein wenig mehr! Die Scherereien mit dem Unfallgegner und der Schriftverkehr mit seiner Versicherung gehören der Vergangenheit an. Das erledigen wir für Sie.

Wir arbeiten eng mit unabhängigen Sachverständigen zusammen, die dafür sorgen, dass der Schaden an Ihrem Fahrzeug bestmöglich und zu Ihren Gunsten beziffert wird. Natürlich können Sie auch selbst den Sachversändigen Ihres Vertrauens beauftragen. Ihr Schaden wird von uns in kürzester Zeit online direkt an die Schadenabteilung der Versicherung des Unfallgegners gemeldet, um eine schnellsmögliche Bearbeitung Ihres Schadens zu gewährleisten.

Sie erhalten per Internet exklusiv Zugriff auf Ihre Akte und werden sofort per Email über Neuigkeiten in Ihrem Fall informiert. Selbstverständlich halten wir Sie auch auf Wunsch gerne per Post auf dem Laufenden. Aufgrund der erfolgreichen Absolvierung des Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht der Deutschen AnwaltAkademie im Jahre 2006 hat Rechtanwalt Erik M. Eisenberg weitere vertiefte Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet aneignen können, weshalb ihm die Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main auf Grund dieser theoretischen Kenntnisse und seiner praktischen Erfahrungen im Januar 2007 die Befugnis verlieh, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.

 
AddThis Social Bookmark Button