So einfach geht das!
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
- Sie schildern uns die Unfalldaten entweder telefonisch oder rund um die Uhr über unseren Unfallfragebogen
- Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, melden den Schaden bei der Versicherung und setzen Ihre Ansprüche bestmöglich durch.
- Vermeiden Sie es, bei der Versicherung des Unfallgegners anzurufen. Dort wartet oft speziell geschultes Personal auf Ihren Anruf. Häufig wird dort eine schnelle und unkomplizierte Regulierung versprochen, was aber einzig und allein zum Ziel hat, der Versicherung Kosten zu sparen und Sie von einem Rechtsanwalt, einem unabhängigen Gutachter und der Werkstatt Ihres Vertrauens fernzuhalten.
Was steht Ihnen zu?
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt?
- Sie haben das Recht Ihren Wagen in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
- Sie haben bei einer unfallbedingten Verletzung Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
- Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, etc.).
- Sie haben ab einer Schadenhöhe von ca. 750,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl. Ich arbeite eng mit unabhängigen Sachverständigen zusammen und kann für Sie einen Termin mit einem Sachverständigen organisieren, der den Schaden vor Ort erfasst.
Kosten
Ihnen selbst als Geschädigten entstehen dann keine Rechtsanwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer erstattet die Kosten Ihres Verkehrsanwalts, denn die Anwaltskosten gehören nach deutschem Recht zum Schaden.
Günstig ist eine Rechtsschutzversicherung für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sollten auf Sie wegen Mitschuld oder aus anderen Gründen mögliche Ansprüche auf Sie zukommen, setzen wir uns vorab mit Ihnen in Verbindung.