Die Regulierung eines Verkehrsunfalles hat sich zu einer komplexen Materie entwickelt. Die Menge an Gerichtsurteilen hierzu ist für den Laien nahezu undurchschaubar. Hinzu kommt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ein eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, den Schaden "klein zu rechnen".
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und seiner Versicherung so effektiv wie möglich durchgesetzt werden.
Als goldene Regel nach einem Verkehrsunfall gilt: Je früher Sie nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt einschalten, desto schneller kann er handeln und Sie davor bewahren, den Empfehlungen nicht unabhängigen Ratgebern oder gar der Versicherung des Unfallgegners zu folgen.
Die Kosten des Rechtsanwaltes werden im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Das heisst: Rechtsanwaltskosten kommen insoweit nicht auf Sie zu, als der Gegner haftet. Haben Sie den Unfall nicht verursacht, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Sollte dem nicht so sein, haften Sie möglicherweise im Rahmen Ihres Mitverschuldens. Wir kommen aber in diesem Fall vorab auf Sie zu. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.